Professionelle GebüH-Abrechnung für Heilpraktiker

Rechtssicher, transparent und digital

Die Abrechnung heilpraktischer Leistungen nach GebüH und GOÄ ist weit mehr als das bloße Erstellen einer Rechnung – sie ist die Grundlage für die wirtschaftliche Stabilität einer Praxis und zugleich Ausdruck professioneller Arbeit.

Mit SimpliMed wird die gesamte Privatabrechnung von Heilpraktikern, Ärzten und Osteopathen rechtskonform, nachvollziehbar und komfortabel digital abgebildet. Unser Ziel ist, dass jede Leistung korrekt vergütet und von den Kostenträgern anerkannt wird – ohne Kürzungen oder Rückfragen.

Die Bedeutung der GebüH für Heilpraktiker

Die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) wurde geschaffen, um eine einheitliche Grundlage für die Abrechnung heilpraktischer Leistungen zu gewährleisten. Kommt zwischen Heilpraktiker und Patient keine ausdrückliche Vereinbarung über das Honorar zustande, gilt nach § 612 BGB automatisch die GebüH als vereinbart. Damit ist sie rechtlich bindend und bildet – ähnlich wie die GOÄ für Ärzte – den Maßstab für angemessene Honorare. Die GebüH unterscheidet zwischen Niedrigsatz, Regelhöchstsatz und Höchstsatz. Der Regelhöchstsatz darf dabei den vergleichbaren 2,3-fachen Satz der ärztlichen GOÄ-Leistungen nicht überschreiten.

Die Verbindung zwischen GebüH und GOÄ

Viele Heilpraktiker nutzen ergänzend die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), um moderne Therapieverfahren oder spezielle Behandlungen korrekt abzubilden. Beide Systeme – GOÄ und GebüH – sind sogenannte nicht vollständige Regelwerke. Das bedeutet, dass nicht alle Leistungen einer modernen Praxis darin enthalten sind. Deshalb erlaubt der Gesetzgeber in § 6 Abs. 2 GOÄ die sogenannte Analoge Abrechnung: Hierbei kann eine nicht aufgeführte Leistung durch eine ähnliche, in Aufwand und Technik gleichwertige GOÄ-Position ersetzt werden. Diese Methode ist insbesondere für Heilpraktiker wertvoll, die naturheilkundliche Verfahren abrechnen, die in der klassischen Medizin keine Entsprechung haben.

Damit solche Abrechnungen von privaten Krankenversicherungen anerkannt werden, ist eine präzise Begründung entscheidend – etwa durch Verweis auf den medizinischen Aufwand, die Komplexität des Krankheitsbildes oder die besonderen Umstände der Behandlung. SimpliMed unterstützt hier mit einem integrierten Begründungskatalog, der vorformulierte und rechtssichere Textbausteine bereitstellt.

Das Hufeland-Leistungsverzeichnis

Brücke zwischen Schul- und Komplementärmedizin.

Ein zentrales Instrument für die Anerkennung naturheilkundlicher Verfahren ist das Hufeland-Leistungsverzeichnis (HLV). Es wurde von der Hufeland-Gesellschaft entwickelt und wird von vielen privaten Krankenkassen als Orientierung für die Erstattungsfähigkeit komplementärmedizinischer Leistungen genutzt. Das Verzeichnis beschreibt detailliert Therapien, Diagnoseverfahren und Behandlungsansätze, die in der Naturheilkunde, Homöopathie oder Osteopathie Anwendung finden. Durch die Integration des Hufeland-Verzeichnisses in SimpliMed können Heilpraktiker ihre Abrechnung exakt an den Vorgaben der Kostenträger ausrichten – und so die Erstattungsquote deutlich erhöhen.

Umsatzsteuerfreiheit und medizinische Indikation

Nach § 4 Nr. 14 UStG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin umsatzsteuerfrei, sofern sie von einem Arzt oder Heilpraktiker durchgeführt und medizinisch indiziert sind.

Das bedeutet: Eine Behandlung muss ein therapeutisches Ziel verfolgen, also der Vorbeugung, Linderung oder Heilung einer Krankheit dienen. Reine Wellness- oder Entspannungsangebote gelten dagegen nicht als Heilbehandlung und sind daher umsatzsteuerpflichtig. SimpliMed stellt sicher, dass diese Abgrenzung bereits bei der Abrechnung korrekt berücksichtigt wird. So vermeiden Heilpraktiker steuerliche Risiken und sichern gleichzeitig die Umsatzsteuerbefreiung ihrer Behandlungen.

Die häufigsten Herausforderungen in der GebüH-Abrechnung

Trotz klarer Vorgaben kommt es in der Praxis häufig zu Problemen bei der Abrechnung und Erstattung. Typische Ursachen sind:

  • Unvollständige oder fehlerhafte Diagnosen

  • Fehlende Kennzeichnung analoger Leistungen

  • Unzulässige Pauschalpreise oder Rabatte

  • Fehlende Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit

  • Abweichungen zwischen Behandlungszeit und abgerechneten Leistungen

SimpliMed sorgt mit integrierten Prüfmechanismen dafür, dass jede Rechnung automatisch auf Regelverstöße geprüft wird – sowohl nach GOÄ als auch nach GebüH. Zudem wird bei der Eingabe jeder Leistung geprüft, ob sie mit den dokumentierten Diagnosen vereinbar ist, sodass Erstattungsprobleme mit Versicherungen oder Beihilfestellen vermieden werden.

Digitale Unterstützung für Heilpraktiker

Die manuelle Abrechnung nach GebüH oder GOÄ kann schnell unübersichtlich werden. SimpliMed digitalisiert diesen Prozess vollständig und bietet:

  • Zugriff auf alle relevanten GebüH- und GOÄ-Kataloge

  • Integration des Hufeland- und DGOM-Verzeichnisses

  • Automatische Kennzeichnung analoger Leistungen

  • Vorschläge für Begründungstexte bei Steigerungssätzen

  • Rechtssichere Patienten- und Behandlungsdokumentation

  • Unterstützung bei Umsatzsteuerprüfung nach UStG

  • und elektronische Rechnungen nach XRechnung-Standard

Heilpraktiker behalten damit stets die Übersicht über ihre Abrechnung, erfüllen alle rechtlichen Anforderungen und sparen gleichzeitig wertvolle Zeit.

Fazit: Rechtssicherheit und Effizienz in der GebüH-Abrechnung

Die GebüH-Abrechnung ist ein zentraler Bestandteil jeder Heilpraktikerpraxis. Nur wer seine Leistungen korrekt nach GebüH, GOÄ und Hufeland-Verzeichnis abrechnet, kann dauerhaft wirtschaftlich und rechtssicher arbeiten. Mit SimpliMed steht Heilpraktikern, Ärzten und Osteopathen ein professionelles System zur Verfügung, das die gesetzlichen Anforderungen, die Richtlinien der privaten Krankenkassen und die steuerlichen Vorgaben optimal miteinander verbindet.

So gelingt die perfekte Balance aus medizinischer Qualität, Transparenz und Wirtschaftlichkeit – für eine Abrechnung, die funktioniert.

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